16.04.2025 // Unternehmensbewertung
Bewertung zum Börsenkurs – Quo vadis BGH?
Mit der Entscheidung des BGH vom 31.01.2024 in der Sache „Vodafone/Kabel Deutschland“ ist die Rechtsprechung zur Verwendung des Börsenkurses bei der Bewertung börsennotierter Unternehmen weiter zu einem vorläufigen Schlusspunkt gekommen. Der BGH bekräftigt seine vorangegangene Entscheidung vom 21.02.2023 in der Sache „WCM“, wonach der Rückgriff auf den Börsenkurs einer Gesellschaft grundsätzlich eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswertes sei.