Nachhaltigkeitsberatung
Verstehen. Analysieren. Berichten.
Pflicht zur Nachhaltigkeits­­berichterstattung

Das Wichtigste: Gestalten Sie eine nachhaltige Zukunft für Ihr Unternehmen und positionieren Sie sich erfolgreich in einem sich verändernden regulatorischen Umfeld.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) stellt den deutschen Mittelstand ab dem Geschäftsjahr 2025 vor große Herausforderungen. Unternehmen im Anwendungsbereich der CSRD müssen Ihren (Konzern-)Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Europaen Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie den Tabellen zur EU-Taxonomie-Verordnung erweitern.

Hierbei stehen wir Ihnen mit unseren Nachhaltigkeitsservices zur Seite:

Nachhaltigkeitsberatung

Seit Juli 2024 haben wir unsere Beratungskompetenzen im Bereich Nachhaltigkeit gemeinsam mit der HLB-Mitgliedskanzlei Ganteführer unter der HLB S&G Consulting gebündelt. Pragmatisch und lösungsorientiert unterstützen wir mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg, die gesetzlichen Berichtspflichten zur Nachhaltigkeit zur erfüllen.

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Das Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD ist eine zuverlässige und transparente Berichterstattung. Der Nachhaltigkeitsbericht wird im Rahmen des Lageberichts zunehmend auch zum Gegenstand der Wirtschaftsprüfung.

 

Aktuelle Informationen

Mit unserem Rundschreiben Nachhaltigkeit informieren wir Sie über die verschiedenen Berichtspflichten und Regularien, die insbesondere die Europäische Union für zahlreiche mittelständische Unternehmen ab 2025 verpflichtend eingeführt hat.

 

Falls Sie die Rundschreiben gerne direkt per E-Mail erhalten möchten, können Sie sich hier registrieren.

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