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Team Nachhaltigkeit:

Dirk Beil Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sustainability Auditor IDW

Diplom-Kaufmann

Dirk Beil

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sustainability-Auditor IDW

Tel.: +49 (0) 2 51/28 08-216

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Niels Morgenstern Partner bei HLB Schumacher Wirtschaftsprüfung Münster

Master of Arts

Niels Morgenstern

Wirtschaftsprüfer Steuerberater Sustainability-Auditor IDW

Tel.: +49 (0) 251/2808-229

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Dr. Lennart Brueggemann Rechtsanwalt eSport Partner HLB Schumacher Hallermann

Dr. Lennart Brüggemann

Rechtsanwalt

Tel.: +49 (0) 251/2808-153

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Christina Wille Nachhaltigkeit HLB Schumacher Münster

Bachelor professional in Wirtschaft

Christina Wille

Nachhaltigkeitsmanagerin

Tel.: +49 (0) 251/2808-212

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Nachhaltigkeitsberatung
Verstehen. Analysieren. Berichten.
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Das Wichtigste: Gestalten Sie eine nachhaltige Zukunft für Ihr Unternehmen und positionieren Sie sich erfolgreich in einem sich verändernden regulatorischen Umfeld.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet große Unternehmen (Definition siehe Grafik unten) zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes. 

Unsere zertifizierten Nachhaltigkeitsexperten begleiten Sie bei den ersten Schritten in Ihre unternehmerische Nachhaltigkeit und bereiten Sie auf die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) und die EU-Taxonomie vor.  

Die Bedeutung von Nachhaltigkeit prägt die heutigen unternehmerischen Entscheidungen maßgeblich und ist aus der Unternehmenswelt nicht mehr wegzudenken. Diese Entwicklung fußt auf einem wachsenden Bewusstsein von Unternehmern, Kunden und Mitarbeitenden in Verbindung mit immer strengeren regulatorischen Vorgaben hinsichtlich Berichterstattungspflicht und -umfang.

Durch die Integration nachhaltiger Prinzipien in Ihre Unternehmensstrategie tragen Sie zum Umweltschutz bei, stärken Ihre Marktposition einem sich wandelnden Marktumfeld und treffen damit eine strategische Entscheidung für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg. 

Vorbereitung auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung 2025: Herausforderungen meistern

Die bevorstehende Pflicht zur Erstellung und Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten für das Geschäftsjahr 2025 stellt insbesondere mittelständische Unternehmen vor bedeutende Herausforderungen. Es ist entscheidend, die Anforderungen und Auswirkungen für das Unternehmen zu analysieren, klare Verantwortlichkeiten festzulegen, eine umfassende Bestandsaufnahme durchzuführen und frühzeitig die Verfügbarkeit sowie Erhebung erforderlicher Daten zu klären. 

European Green Deal: Treibhausgas-Reduktion und Nachhaltigkeit in der EU

Im Zuge der Entwicklung des European Green Deals der EU-Kommission sind zahlreiche Gesetze, Verordnungen und Richtlinien entstanden, die auch mittelständische Unternehmen dazu verpflichten, ihre Geschäftstätigkeit unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu analysieren und darüber zu berichten. Neben der wegweisenden Initiative, die Wirtschaft zu transformieren und sie zu einer modernen, ressourceneffizienten Kraft zu gestalten, sollen die Treibhausgasemissionen in Europa bis 2050 auf null reduziert werden.  

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Neue Anforderungen für Ihr Unternehmen

Anfang Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Nach der CSRD ist künftig ein wachsender Kreis von Unternehmen verpflichtet, einen Nachhaltigkeitsbericht in den (Konzern)-Lagebericht aufzunehmen. Dieser Nachhaltigkeitsbericht sieht gegenüber der bisherigen nichtfinanziellen (Konzern-)Erklärung deutlich umfassendere Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekten sowie Governance-Aspekten vor. In Deutschland allein wird der Anwenderkreis voraussichtlich von 500 auf über 15.000 Unternehmen steigen. 

(zum Vergrößern anklicken)

In Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern aus dem HLB-Netzwerk setzen wir auf interdisziplinäre Teams. Diese bestehen aus erfahrenen Nachhaltigkeitsexperten mit umfassenden Kenntnissen im Bereich Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement sowie Klimabilanzierung. Ergänzt werden sie durch Wirtschaftsprüfer, die die gesetzlichen Berichtspflichten im Blick behalten und die Prüfbarkeit der Informationen sicherstellen. 

Aus dem Mittelstand – Für den Mittelstand

Wir bieten Ihnen Unterstützung in allen Phasen zu Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsberichterstattung an und haben hierfür aufeinander aufbauende Beratungslösungen in einem Modulsystem erarbeitet, die wir gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Das Basis-Modul fokussiert mittelstandsgerecht die zielgerichtete Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Als erster Schritt wird der IST-Zustand aufgenommen (Bestandsaufnahme).

Als Ergebnis aus der Wesentlichkeitsanalyse  werden wesentliche Themen und Umfang der Berichtspflichten identifiziert. In der Gap-Analyse werden Daten- und Informationslücken für eine rechtskonforme Umsetzung bis 2025 erarbeitet. 

Haben Sie Interesse an unseren Beratungslösungen?

Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder wenden Sie sich direkt an die Ansprechpartner aus unserem Team Nachhaltigkeit.

Gerne erstellen wir Ihnen eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse maßgeschneiderte Beratungslösung.

Aktuelle Informationen

Mit unseren Rundschreiben Nachhaltigkeit informieren wir Sie über die verschiedenen Berichtspflichten und Regularien, die insbesondere die Europäische Union für zahlreiche mittelständische Unternehmen ab 2025 verpflichtend eingeführt hat.

Falls Sie die Rundschreiben gerne direkt per E-Mail erhalten möchten, können Sie sich hier registrieren.

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