Wegzugsbesteuerung
Auswandern. Steuern. Vermeiden.
Internationale Mobilität ist nicht nur wirtschaftlich notwendig, sie ist auch politisch erwünscht. Kommt es hierbei aber zu Auswirkungen auf den staatlichen Steueranspruch, versteht der Fiskus keinen Spaß.
Viele Staaten nehmen den Wegzug ihrer Bürger zum Anlass, eine Wegzugsbesteuerung durchzuführen (Exit Tax).
Wer aus Deutschland ins Ausland zieht, ist als Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich und in Ausnahmefällen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Inhaber von Betrieben hiervon betroffen.
Eine vorausschauende Planung hilft die Wegzugssteuer zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern.
- Unser Focus: Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften, Verlagerung von Betrieben/Betriebsstätten, Wegzug von natürlichen Personen
- Ihr Vorteil: Analyse für die beste Lösung
Steuerfolgen in Deutschland im Wegzugsjahr
Ansässigkeit und Wegzug im Einkommenssteuerrecht
A. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt unbeschränkter Steuerpflicht
B. Vermeidung unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland
C. Beschränkte Steuerpflicht
D. Besonderheiten im DBA-Recht
Stille Reserven in Kapitalgesellschaften
Teil 1
A. Zweck
B. Rechtsentwicklung
C. Drei Fälle der Veräußerungsfiktion
Teil 2:
A. Rück-Korrekturbestände, "Erleichterungs"-Tatbestände
B. Aufschub der Fälligkeit / Stundung
C. Unionsrechtliche Vorgaben
Teil 3:
A. Probleme der Doppelbesteuerung
B. Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Stille Reserven nach dem Umwandlungssteuergesetz
Stille Reserven im Betriebsvermögen
Informieren Sie sich hierzu im Detail in unserem Wegweiser zur Wegzugsbesteuerung, den wir mit der PlattesGroup, Mallorca erstellt haben.
Er vermittelt Rechtskenntnisse im Zusammenhang mit der Ansässigkeit in Deutschland, dem Wegzug ins Ausland und dessen Steuerfolgen von Wegzüglern. Bis ins kleinste Detail werden hier die entsprechenden Fallstricke dargestellt.
Ihr Ansprechpartner:

Prof. Dr. Christian Jahndorf
Rechtsanwalt, Partner, apl. Professor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Tel.: +49 (0) 2 51/28 08-153