Internationale Mobilität ist nicht nur wirtschaftlich notwendig, sie ist auch politisch erwünscht. Kommt es hierbei aber zu Auswirkungen auf den staatlichen Steueranspruch, versteht der Fiskus keinen Spaß.
Viele Staaten nehmen den Wegzug ihrer Bürger zum Anlass, eine Wegzugsbesteuerung durchzuführen (Exit Tax).
Wer aus Deutschland ins Ausland zieht, ist als Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften grundsätzlich und in Ausnahmefällen als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Inhaber von Betrieben hiervon betroffen.
Eine vorausschauende Planung hilft die Wegzugssteuer zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern.
Unser Focus: Sitzverlegung von Kapitalgesellschaften, Verlagerung von Betrieben/Betriebsstätten, Wegzug von natürlichen Personen
Ihr Vorteil: Analyse für die beste Lösung
Steuerfolgen in Deutschland im Wegzugsjahr
A. Veranlagung im Jahr des Wegzugs
B. Anwendungsvoraussetzungen des Progressionsvorbehalts
Informieren Sie sich hierzu im Detail in unserem Wegweiser zur Wegzugsbesteuerung, den wir mit der PlattesGroup, Mallorcaerstellt haben.
Er vermittelt Rechtskenntnisse im Zusammenhang mit der Ansässigkeit in Deutschland, dem Wegzug ins Ausland und dessen Steuerfolgen von Wegzüglern. Bis ins kleinste Detail werden hier die entsprechenden Fallstricke dargestellt.