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03.09.2026 // Umsatzsteuer
HLB Schumacher
Verrechnungspreisanpassungen sind in international tätigen Unternehmensgruppen weitverbreitet, ihre umsatzsteuerliche Behandlung sorgt jedoch für Unsicherheit. Am 13.5.2026 hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass solche Anpassungen nicht ohne Weiteres als Vergütung für eine umsatzsteuerpflichtige Leistung anzusehen sind.
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