Erbschaftsteuer aktuell vor dem BVerfG

Was bedeutet das für die Unternehmensnachfolge?

16.10.2026
Die steuerlichen Vergünstigungen für Betriebsvermögen stehen auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit zentralen Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts befasst. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Gesellschafter sowie Familien, die eine Unternehmensnachfolge planen, stellt sich daher die Frage: Welche Auswirkungen könnte eine mögliche Neuregelung auf die Übertragung von Unternehmen und Betriebsvermögen haben?

Welche Regelungen werden überprüft?

Im Mittelpunkt eines Verfahrens steht die Frage, ob die derzeitige steuerliche Behandlung von privatem Vermögen und begünstigtem Betriebsvermögen mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar ist. Konkret geht es unter anderem um die unterschiedliche Behandlung eines privaten Aktiendepots und von Betriebsvermögen, für das unter bestimmten Voraussetzungen weitreichende steuerliche Begünstigungen gelten.

Das Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 BvR 804/22 betrifft insbesondere folgende Aspekte:

  • Verschonungsbedarfsprüfung bei großen Vermögensübertragungen: Wird begünstigtes Betriebsvermögen im Wert von mehr als 26 Millionen Euro übertragen, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Steuererlass nach § 28a ErbStG beantragt werden.
  • Bewertung von Unternehmen: Eine Rolle spielt außerdem der Kapitalisierungsfaktor von 13,75 im vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 203 BewG. Dieser Faktor beeinflusst die steuerliche Bewertung eines Unternehmens und damit auch die Höhe der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

Welche Folgen könnte eine Entscheidung haben?

Ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber bestehende Regelungen anpassen muss, ist derzeit offen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird nach aktuellem Stand für Februar oder März 2027 erwartet.

Sollte das Gericht Änderungsbedarf feststellen, könnte dies Auswirkungen auf die steuerliche Bewertung und Übertragung von Unternehmen haben. Betroffen sein könnten insbesondere Familienunternehmen, mittelständische Unternehmensgruppen und Gesellschafterstrukturen, bei denen Betriebsvermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder der Unternehmensnachfolge übertragen werden soll.

Eine automatische Änderung der geltenden Rechtslage ergibt sich aus dem laufenden Verfahren jedoch nicht. Auch ein unmittelbarer Übertragungsdruck besteht allein aufgrund der Verhandlung nicht.

Unternehmensnachfolge jetzt überprüfen

Trotzdem ist der aktuelle Verfahrensstand ein guter Anlass, bestehende Nachfolgekonzepte zu überprüfen. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten mögliche Übertragungsvarianten frühzeitig analysieren und steuerlich durchrechnen lassen. Dabei können unter anderem folgende Fragen relevant sein:

  • Welche Vermögenswerte sollen übertragen werden?
  • Ist eine Übertragung zu Lebzeiten oder im Erbfall vorgesehen?
  • Welche Verschonungsregelungen kommen für das Betriebsvermögen in Betracht?
  • Wie wirkt sich die Unternehmensbewertung auf die Steuerbelastung aus?
  • Welche gesellschaftsrechtlichen, ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Folgen sind zu berücksichtigen?
  • Welche Alternativen bestehen, falls sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern?

Wer verschiedene Szenarien frühzeitig kennt, kann auf eine mögliche Neuregelung schneller und gezielter reagieren. Bereits geplante und wirtschaftlich sinnvolle Übertragungen sollten allerdings nicht allein wegen des laufenden Verfahrens aufgeschoben werden. Entscheidend ist eine individuelle Gesamtbetrachtung der familiären, unternehmerischen und steuerlichen Situation.

Wir unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung

Die Unternehmensnachfolge ist häufig eine der wichtigsten Entscheidungen für Unternehmerfamilien. Eine vorausschauende Planung schafft Klarheit, reduziert steuerliche Risiken und trägt dazu bei, die Fortführung des Unternehmens langfristig zu sichern.

Unsere Expertinnen und Experten unterstützen Sie bei der Analyse und Umsetzung Ihrer Nachfolge. Wir prüfen bestehende Konzepte, bewerten Unternehmen und Betriebsvermögen, berechnen unterschiedliche Übertragungsszenarien und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine tragfähige steuerliche Gestaltung.

Sie planen eine Unternehmensnachfolge oder möchten Betriebsvermögen auf die nächste Generation übertragen? Sprechen Sie uns gerne an.


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