Modernisierung des Personengesellschafts-rechts (MoPeG)

Zum 1. Januar 2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft.

Unsere Rechtsanwaltsgesellschaft HLB Schumacher Hallermann weist darauf hin, dass damit erhebliche Änderungen der bisherigen Rechtslage einhergehen, die sich auf bestehende Gesellschaftsverträge, das Zusammenwirken der Gesellschafter in Personengesellschaften und weitere praxisrelevante Themen deutlich auswirken.

Betroffen sind Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit Gesellschaften in den Rechtsformen der OHG, der KG und der GmbH & Co. KG (oder auch SE & Co. KG), und damit ein erheblicher Teil des inhabergeführten Mittelstandes, aber auch Konzerne mit Personengesellschaften im Verbund.

Das MoPeG bringt insbesondere auch erhebliche Veränderungen (wie die Einführung eines Gesellschaftsregisters) für Gesellschaften bürgerlichen Rechts, wie Grundstücks-GbRs, vermögensverwaltende Familien-GbRs, Praxisgemeinschaften etc.

Damit Sie auch in Zukunft (rechts-)sicher aufgestellt sind, haben wir die nachfolgenden vier wichtigen Themenbereiche mit Änderungen durch das MoPeG identifiziert und – mitsamt ihren Auswirkungen auf die bisherige Praxis – für Sie auf der Homepage von HLB Schumacher Hallermann überblicksartig zusammengestellt.

 Teil 1: Auswirkungen des neuen Gesellschaftsregisters auf Grundstücks-GbRs

 Teil 2: Neuregelungen für Gesellschafterstreitigkeiten

 Teil 3: Stärkung der Informationsrechte für Kommanditisten und Änderungen bei der Einheits-GmbH & Co. KG

 Teil 4:  Auswirkungen des MoPeG auf das Steuerrecht und auf den Jahresabschluss / die Gewinnverteilung

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung möglicher Reaktionen auf die gesetzlichen Neuerungen.

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