17.09.2026 // Steuer
BFH konkretisiert Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei Mitarbeiterunterkünften
Neue Rechtsprechung stärkt die Bedeutung der tatsächlichen betrieblichen Verhältnisse – Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Mietaufwendungen bleibt ein streitanfälliges Thema. Mit mehreren aktuellen Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof (BFH) seine Rechtsprechung zur Hinzurechnung von Aufwendungen für kurzfristig angemietete Mitarbeiterunterkünfte, Hotelzimmer und Veranstaltungsflächen weiter konkretisiert.