Corona-Krise: Schnelle Hilfe für innovative Startups
Hierbei handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften in der Seed- oder Start-up-Phase, die nicht älter als 36 Monate sind.
Antragsberechtigt
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Verwendungszweck
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Umfang und Konditionen
- Förderart: Wandeldarlehen
- Mindestbetrag: 15.000 €
- Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
- Laufzeit: 6 Jahre endfällig
- Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
- Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
- Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)
Voraussetzungen
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Und das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Formularsatz
NRW-start-up-akut_Formularsatz
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der NRW.BANK zu stellen. Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Beantragung und Liquiditätsplanung gerne behilflich.
Dipl.-Ökonom Michael Toberg, Geschäftsführer
HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung
Telefon: 0251 / 2808-191
Email
Mehr Aktuelles:
29.04.2024 // Allgemein
Restrukturierung und Insolvenz - Unterstützung durch Of Counsel
Wir erweitern unsere Expertise - Prof. Dr. Jens M. Schmittmann unterstützt unser Gruppenunternehmen HLB Schumacher Hallermann als Of Counsel.
08.04.2024 // Allgemein
Rundschreiben Nachhaltigkeit 2/2024
Unsere aktuelle Ausgabe "Rundschreiben Nachhaltigkeit 2/2024" ist erschienen.
22.03.2024 // Allgemein
Steuerberaterexamen erfolgreich bestanden!
Wir gratulieren unserer Mitarbeiterin ganz herzlich zum bestandenen Steuerberaterexamen.