Ein Entwurf eines BMF-Schreibens zur Steuersatzsenkung (Stand 11.6.2020) wurde nunmehr veröffentlicht, um den Unternehmern bereits jetzt einen Leitfaden zum Umgang mit der Gesetzesänderung zu geben. Darin enthalten sind Klarstellungen hinsichtlich Anzahlungen, Teilentgelte und Vorausrechnungen sowie in Bezug auf spezifische Leistungen und Sonderfälle. Zudem sind Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelungen enthalten. Leider wirft der Entwurf noch an einigen Stellen Unklarheiten auf und bleibt hinter den Forderungen an Vereinfachung vielfach zurück. Die finale Fassung bleibt abzuwarten.
Vor allem in komplizierten Konstellationen müssen sich die Unternehmer also auf eine Zeit der Unsicherheit einstellen und gemeinsam mit ihrem Berater einen rechtssicheren Weg durch die kommenden sechs Monate finden. Allerdings bietet sich auch Gestaltungspotential, welches wir Ihnen gerne aufzeigen.
Gern stehen wir Ihnen hierbei beratend zur Seite.
Diplom-Betriebswirt Paul Heinrich Fallenberg
Partner, Rechtsanwalt, Steuerberater
Tel +49 (0)251 / 2808 – 151
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