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Neu: NRW Soforthilfe für Startups aus 2020

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt in der Corona-Krise jetzt auch Gründerinnen und Gründer, die Ihr Unternehmen nach dem 31.12.2019 gestartet haben.

Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

Voraussetzungen
Gefördert werden nur Unternehmen, die belegen können, dass sie bis zum 11.03.2020

  • bereits Umsätze erzielten oder
  • mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag oder
  • sie bereits eine langfristige oder dauerhaft wiederkehrende betriebliche Zahlungsverpflichtung eingegangen sind, z. B. ein Pachtvertrag für ein Ladenlokal.

Der Antrag für Gründerinnen und Gründer steht hier bereit und muss von dem oder der Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausgefüllt und abgesendet werden.
Weitere Details zu den Voraussetzungen und Hinweise zum Verfahren finden Sie in den FAQ zur NRW-Soforthilfe 2020.

Unter unseren Corona-Updates finden Sie weitere Finanzierungshilfen für Unternehmen .

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Beantragung gerne behilflich.

Dipl.-Ökonom Michael Toberg, Geschäftsführer
HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung
Telefon: 0251 / 2808-191
Email

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