Vorlagepflichten im (aktienrechtlichen) Spruchverfahren

Wolf Achim Tönnes
BewertungPraktiker Nr. 04 24.11.2023

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Die Frage, ob und in welchem Umfang der Antragsgegner in einem Spruchverfahren zur Vorlage von über die ursprünglichen Bewertungsgutachten hinausgehende Unterlagen verpflichtet ist, kann zu Streit zwischen den Beteiligten führen, die jeweils die Verletzung ihrer Grundrechte ins Feld führen können. Es sind dann abwägende Einzelfallentscheidungen durch das Gericht erforderlich. Aufgezeigt werden die Rahmenbedingungen, in denen sich eine solche gerichtliche Entscheidung bewegen muss. Häufige Argumente, mit denen die Vorlage durch den Antragsgegner verweigert wird, sind kritisch zu hinterfragen.

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