Urteil: Immobilienverkäufer haften nicht für Steuerfehler des Vorbesitzers
Paul Heinrich Fallenberg
Wirtschaft Münsterland 4/2025
Bundesfinanzhof stärkt Rechtssicherheit: keine Haftung für fehlerhaft ausgewiesene Umsatzsteuer in Mietverträgen. Wer eine vermietete Gewerbe- und Wohnimmobilie erwirbt, haftet nicht für unrichtige Umsatzsteuerausweise, die in den bestehenden Mietverträgen enthalten sind. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und klärt damit eine für Immobilienkäufer zentrale Frage. Steuerliche Fehler, die noch auf den früheren Vermieter zurückzuführen sind, gehen nicht auf den neuen Eigentümer über.