Strengere Regeln beim Geldwäschegesetz und Transparenzregister
Dr. Dietmar Janzen
Wirtschaft Münsterland 4/2021
Ca. 1,9 Mio. weitere Unternehmen müssen Meldungen an das Transparenzregister machen. Zum 1. August wurde das Geldwäschegesetz, das auch die Meldepflicht zum Transparenzregister umfasst, weiter verschärft. Künftig müssen alle wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen (GmbH, AG, etc.) und eingetragenen Personengesellschaften (KG, OHG) – unabhängig von Eintragungen in anderen Registern (und damit insbesondere unabhängig vom Handelsregister) – zum Transparenzregister gemeldet werden…