Start im Juli: Neues OSS-Verfahren erleichtert europaweiten E-Commerce
Paul Heinrich Fallenberg
Wirtschaft Münsterland 3/2021
Auf im internationalen E-Commerce tätige Unternehmen rollen in diesem Jahr weitreichende Neuregelungen in der Umsatzsteuer zu. Besonders einschneidend ist dabei die Änderung der bisherigen Versandhandelsregelung in zur neuen Fernverkaufsregel. Da landesspezifische Lieferschwellen nahezu abgeschafft werden, entstehen für viele Unternehmen, die im Onlinehandel tätig sind, umsatzsteuerliche Erklärungs- und mitunter Registrierungspflichten im Ausland. Für eine Vereinfachung sollen neue Meldeverfahren sorgen, die sogenannten „One-Stop-Shop“-Verfahren (OSS).