Neue Meldepflichten fordern die Wirtschaft

Heiner Röttger
Wirtschaft aktuell 1/2023

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Zum 1. Juli 2022 hat der Gesetzgeber eine erweiterte Registrierungspflicht für alle Verpackungsarten beschlossen. Seitdem dürfen verpackte Waren in Deutschland nur noch vertrieben werden, wenn der Hersteller im Verpackungsregister LUCID registriert ist. Diese Novelle soll für mehr Transparenz, Fairness und Wettbewerbsgleichheit im Markt des Verpackungsrecyclings sorgen – ein erster Schritt auf dem Weg zur fünfstufigen Abfallhierarchie. Was das für Hersteller und Händler bedeutet, erklärt Heiner Röttger.

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