Nachhaltigkeitsberichterstattung
Niels Morgenstern
Wirtschaft aktuell 3/2024
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeit und weitet die Berichtspflicht massiv aus. In Deutschland sind ab dem Geschäftsjahr 2024 schrittweise bis zu 15.000 Unternehmen davon betroffen. Am 24. Juli 2024 wurde der Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht veröffentlicht. Die Kerninhalte für mittelständische Unternehmen fasst Niels Morgenstern, Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sustainability Auditor IDW bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher in Münster, zusammen.
NACHHALTIGKEITSBERICHTERSTATTUNG