Grundsteuerreform – Drei drängende Probleme
Paul Heinrich Fallenberg
Wirtschaft Aktuell 3/2022
Im Zuge der Grundsteuerreform müssen circa 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Zwar wird erst ab 2025 die Grundsteuer auf Basis dieser neuen Bewertungen erhoben, doch alle Eigentümerinnen und Eigentümer müssen bis zum 31. Oktober 2022 die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ mit allen erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Dabei sind noch viele Fragen offen. Die drei drängendsten Probleme greift Paul-Heinrich Fallenberg, Steuerberater, Rechtsanwalt und Partner der Münsteraner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Schumacher, für Wirtschaft aktuell auf.