Darlehensverluste noch bis Jahresende geltend machen

Dr. Tobias Tebben
Wirtschaft aktuell 3/2023

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Hat ein Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen gewährt, das das Unternehmen aber aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht vollständig zurückzahlen kann, kann er die Darlehensverluste noch bis zum 31. Dezember 2023 geltend machen und sich so finanzielle Vorteile sichern. Danach dürfen Verluste aus wertlosen Kapitalforderungen laut Gesetzgeber pro Jahr nur noch mit 20.000 Euro und nur noch innerhalb der Einkünfte aus  Kapitalvermögen verrechnet werden. Was das in der Praxis für Gesellschafter bedeutet,
erklärt Dr. Tobias Tebben, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner.

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