Künstliche Intelligenz im Unternehmen: Rechtssichere Nutzung erfordert klare Regeln
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist in vielen Unternehmen längst gelebte Praxis. Doch mit den neuen Möglichkeiten stellen sich auch zentrale rechtliche Fragen:
Wer ist für den verantwortungsvollen Einsatz verantwortlich?
Und wer haftet im Fall von Fehlern?
Sobald KI-Systeme dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen oder zu bewerten, greift das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Ohne entsprechende Beteiligung kann die Einführung und Nutzung solcher Systeme rechtlich unwirksam sein und zudem erhebliche Risiken begründen. Dies betreffe beispielsweise KI-gestützte Zeiterfassungssysteme, Algorithmen zur Leistungsbewertung und Tools zur Verhaltensanalyse wie E-Mail-Monitoring. Verstöße können im Einzelfall auch Schadensersatzansprüche der Mitarbeitenden nach sich ziehen.
Darüber hinaus unterliegen Unternehmen beim Verarbeiten von personenbezogenen Daten den Vorgaben der DSGVO: Sie benötigen eine Rechtsgrundlage (zum Beispiel eine Einwilligung, einen Vertrag oder ein nachweislich berechtigtes Interesse) und müssen transparent informieren, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden. Zudem gilt das Prinzip der Datensparsamkeit. Besonders sensibel ist der Einsatz vieler KI-Tools, da Daten häufig an Server außerhalb der EU übertragen werden. Hierfür gelten die strengen Anforderungen der Drittstaatentransfers nach Art. 44 ff. DSGVO.
Ferner sollten Mitarbeitende dafür sensibilisiert werden, bei der Nutzung von KI-Systemen besonders auf den Schutz eigener Geschäftsgeheimnisse sowie vertraulicher Informationen von Geschäftspartnern zu achten. Die Nutzung von KI-Tools durch Beschäftigte unterliegt darüber hinaus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Ohne ausdrückliche Freigabe kann die eigenständige Verwendung von KI-Anwendungen gegen interne Richtlinien verstoßen, Datenschutzverletzungen auslösen und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wer haftet, wenn eine KI fehlerhafte Entscheidungen trifft, hängt von Umständen des Einzelfalls ab: Grundsätzlich trägt jedoch der Arbeitgeber das sogenannte Organisationsverschulden. Er muss daher sicherstellen, dass eingesetzte KI-Systeme ordnungsgemäß funktionieren, Mitarbeitende entsprechend geschult sind und geeignete Kontrollmechanismen bestehen. Bei schwerwiegenden Fehlern – etwa diskriminierenden Ergebnissen in der Bewerberauswahl – können zudem Schadensersatzansprüche sowie behördliche Bußgelder drohen.
Künstliche Intelligenz eröffnet Unternehmen erhebliche Chancen für mehr Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig kann fehlende rechtliche Absicherung schnell zu erheblichen Risiken führen. Entscheidend ist daher ein strukturierter und verantwortungsvoller Einsatz: Mit klaren internen Richtlinien, transparenter Kommunikation und einer sorgfältigen Implementierung lassen sich die Potenziale von KI nutzen, ohne die rechtlichen Anforderungen aus dem Blick zu verlieren, und Haftungsrisiken wirksam reduzieren.
KI im Unternehmen: Kurz-Check
- Betriebsrat einbinden (bei Mitarbeiterüberwachung)
- DSGVO beachten (Rechtsgrundlage & Transparenz)
- Drittstaatentransfers prüfen
- Schutz der Geschäftsgeheimnisse sicherstellen
- KI-Nutzung intern klar regeln
- Mitarbeitende schulen
- Kontrollmechanismen einführen
- Haftungsrisiken im Blick behalten
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Ihr Ansprechpartner:

Master of Arts
David Wippermann
Wirtschaftsprüfer, CISA, Prokurist
Tel.: +49 (0) 251/2808-240
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