Der steuerliche Bilanzenzusammenhang
Florian Wilkes
StuB Nr. 13 (10.07.2026), Seite 507
Ein Überblick über Grundlagen und aktuelle Entwicklungen.
Bilanzierende Stpfl., ihre steuerlichen Berater und die Finanzverwaltung sehen sich in der Praxis regelmäßig mit Bilanzierungsfehlern konfrontiert. Ein Bilanzierungsfehler aus einem vergangenen Wirtschaftsjahr wird meist erst entdeckt, wenn der entsprechende Steuerbescheid längst bestandskräftig ist. Fraglich ist häufig, in welchem Jahr und mit welcher steuerlichen Wirkung eine Korrektur erfolgen kann. Die Antwort liegt im Grundsatz des formellen Bilanzenzusammenhangs.
I. Bedeutung des steuerlichen Bilanzenzusammenhangs
Zuletzt hat der Bilanzenzusammenhang im Steuerrecht mit dem BFH-Urteil vom 2.7.2025 neue Aufmerksamkeit erlangt. Nach Auffassung des BFH stelle auch eine nach § 6b Abs. 3 EStG zu Unrecht in der Steuerbilanz gebildete Rücklage einen Bilanzierungsfehler dar. Eine Korrektur dieses Bilanzierungsfehlers hat nach den Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs – die von der Rechtsprechung entwickelte Ausprägung des steuerlichen Bilanzenzusammenhangs – im ersten, verfahrensrechtlich noch offenen Jahr im Rahmen einer Auflösung der Rücklage zu erfolgen.
II. Grundlagen des steuerlichen Bilanzenzusammenhangs
1. Vorbemerkungen
Grundsätzlich muss die Anfangsbilanz eines neuen Wirtschaftsjahres mit der Schlussbilanz des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nach § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG übereinstimmen („Zweischneidigkeit der Bilanz“), so dass eine Veränderung zwischen den Jahren unterbunden ist. Gleichzeitig ist handelsrechtlich ein Bilanzenzusammenhang durch den § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB kodifiziert und für einen wesentlichen Teil der bilanzierungspflichtigen Stpfl. durch die Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG verpflichtend…mehr (kostenpflichtiger Download)