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Termin: 22.11.2023

08:30 - 09:15 Uhr

Abgesagt! – Leider kann das UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK nicht stattfinden.

UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – Mittelstand muss spätestens jetzt handeln

Unser „UNTERNEHMERFRÜHSTÜCK – früher aufgeweckt“ bietet Ihnen Informationen zu aktuellen Themen aus erster Hand. Diskutieren Sie mit ausgewiesenen Experten aus der Praxis und knüpfen Sie neue Kontakte. Starten Sie anschließend gestärkt und voller Ideen in Ihren Arbeitstag.

Ablauf:
Ab 8:00 Uhr steht ein Frühstück bereit.
Vortrag 8:30 bis 9:15 Uhr

Thema:

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz –  Mittelstand muss spätestens jetzt handeln

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen, die Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten zu gewährleisten. Das LkSG gilt zwar bereits seit dem 01.01.2023 für größere Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern, ab dem 01.01.2024 erlangt das LkSG aber erhöhte Bedeutung auch für mittelständische Unternehmen 

Es ist dann unmittelbar anwendbar auf sämtliche Unternehmen innerhalb Deutschlands ab 1.000 Mitarbeitern. Mittelbar sind aber auch Unternehmen mit deutlich weniger Mitarbeitern betroffen, weil sie regelmäßig selbst als Zulieferer Teil einer Lieferkette sind.  

Die EU-Kommission forciert das Thema weiter. Es liegt ein Entwurf einer EU-Richtlinie vor, welche die Mitarbeitergrenzen auf 250 Mitarbeiter in einzelnen Branchen bzw. 500 Mitarbeiter generell herabsetzen soll. Dies wird dazu führen, dass noch mehr betroffene Unternehmen innerhalb der Lieferkette die gesetzlichen Vorgaben auch unmittelbar erfüllen müssen.  

Dies erfordert neue Prozesse, Berichterstattungspflichten und weitere Compliance-Anforderungen für betroffene Unternehmen. Selbst kleinere und mittlere Unternehmen müssen die Sorgfaltspflichten beachten, wenn sie Teil einer Lieferkette sind. 

Wir informieren Sie über den aktuellen Stand der Gesetzgebung und die Umsetzung des LkSG. 

Themen: 

  • Anwendungsbereich des LkSG und aktuelle Entwicklungen im EU-Gesetzgebungs-verfahren zur Erweiterung des Anwendungsbereichs
  • Darstellung des Pflichtenprogramm für Unternehmen ≥ 1.000 Arbeitnehmer
  • Ausstrahlung des LkSG auf kleine & mittelständische Unternehmen
  • Verantwortlichkeiten und Handlungspflichten für Unternehmen

 

Referenten

Dr. Dietmar Janzen Rechtsanwalt Internationales Wirtschaftsrecht M&A

Dr. Dietmar Janzen, MBA

Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht, Partner

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Nationales und internationales Gesellschafts-, Handels- und Steuerrecht
  • Transaktionsberatung (M&A, Umstrukturierungen)
  • Vertretung in Schiedsverfahren und (komplexer) Prozessführung

 

Lennard Looschen

Rechtsanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arbeitsrechtliche Beratung und Prozessvertretung
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht

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