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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie und weitere Hilfen für Unternehmen

Einheitlicher Steuersatz von 7 %

Der Gastronomie bricht gerade ein Großteil der Einnahmen weg. Aus diesem Grund sollen Gastronomiebetriebe nun steuerlich entlastet werden. Bisher gilt für Speisen, die in der Gastronomie verzehrt werden, ein Steuersatz von 19 % USt. Für Gerichte, die der Gast mitnimmt oder nach Hause bestellt, fallen nur 7 % an.

  • Nun soll generell ein Satz von 7 % zur Anwendung kommen. Laut Beschluss gilt dies ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30. Juni 2021.

Absehbare Verluste verrechnen

Geplant sind steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen – um Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die Verlustverrechnung.

  • Absehbare Verluste für 2020 sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus 2019 verrechnet werden dürfen.

Die “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” berichtet, dass das für maximal 15 Prozent des Gewinns aus 2019 gelten soll. Außerdem soll maximal 1. Mio EUR (bei Verheirateten maximal 2 Mio. EUR) ausgeglichen werden können. Ausgenommen ist wohl die Gewerbesteuer, weil die Kommunen sonst stark strapaziert würden.

(Stand 24. April 2020)

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