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Corona-Krise: Schnelle Hilfe für innovative Startups


NRW.Start-up akut

Hierbei handelt es sich um ein Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften in der Seed- oder Start-up-Phase, die nicht älter als 36 Monate sind.

 

Antragsberechtigt

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

 

Verwendungszweck

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

 

Umfang und Konditionen

  • Förderart: Wandeldarlehen
  • Mindestbetrag: 15.000 €
  • Höchstbetrag: 200.000 €, wobei der maximale Förderbetrag durch eine ggfs. bereits bestehende, De-minimis-relevante Förderung des Unternehmens begrenzt wird.
  • Laufzeit: 6 Jahre endfällig
  • Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
  • Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
  • Co-Investment: nicht erforderlich (De-minimis)

 

Voraussetzungen

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Und das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

 

Formularsatz

NRW-start-up-akut_Formularsatz

 

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der NRW.BANK zu stellen. Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

 

Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Beantragung und Liquiditätsplanung gerne behilflich.

Dipl.-Ökonom Michael Toberg, Geschäftsführer
HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung
Telefon: 0251 / 2808-191
Email

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