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Soforthilfeprogramme für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige

Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer.

Das Soforthilfeprogramm “Corona” des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor.

Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro.

Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare von diesem Freitag (27. 3.) an online auf der Seite www.wirtschaft.nrw/corona finden. Die Anträge werden auch am Wochenende von den Mitarbeitern der Bezirksregierung bearbeitet.

Ausführliche Antragsvoraussetzungen sowie ein Muster des Antrages finden Sie in der nachfolgenden pdf:

NRW-Soforthilfe 2020, Stand 26.03.2020

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