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Corona-Hilfen für Unternehmen

Ab Montag, dem 23.03.2020, können über die Hausbank aktuell erweiterte KfW-Darlehen mit bis zu 80% Haftungsfreistellung beantragt werden.

 

Besonderheiten

Der KfW-Unternehmerkredit steht Unternehmen mit einem Gruppenjahresumsatz von bis 2 Mrd. Euro zur Verfügung. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 200 Mio. Euro. Bei Krediten bis 3 Mio. Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung und übernimmt die Risikoprüfung der Hausbank des Antragstellers. Das beschleunigt die Entscheidung enorm.

Bei Kreditbeträgen zwischen 3 und 10 Mio. Euro prüft neben der Hausbank die KfW ihrerseits im Fast Track Verfahren innerhalb von fünf Bankarbeitstagen.

Antragsberechtigt beim KfW-Kredit Wachstum sind Unternehmen mit einem Gruppenjahresumsatz von bis zu 5 Mrd. Euro. Der Kredithöchstbetrag liegt hier bei 1 Mrd. Euro. Die bisherige Beschränkung auf Innovation und Digitalisierung entfällt. Eine beschleunigte Risikoprüfung wird nicht genannt.

 

Varianten

Es wird zwischen Betriebsmittel- und Investitionsfinanzierung unterschieden. Bei der eher notwendigen Betriebsmittelfinanzierung bieten sich zwei Varianten an:

  • Laufzeit und Zinsfestschreibung zwei Jahre mit endfälliger Tilgung oder
  • Laufzeit und Zinsfestschreibung fünf Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr.

Bei der Investitionsfinanzierung werden ebenfalls zwei Varianten angeboten:

  • Laufzeit und Zinsfestschreibung zehn Jahre mit zwei tilgungsfreien Jahren oder
  • Laufzeit 20 Jahre, Zinsfestschreibung 10 Jahre mit drei tilgungsfreien Jahren.

 

Zinsen

Die Zinshöhe bewegt sich abhängig vom Rating und der Sicherheitenstellung zwischen 0,1 % und 10,0 %. Im risikogerechten Zinssystem kommt es daher auf den Einzelfall an.

 

Haftungsfreistellung

Die mit zu beantragende Haftungsfreistellung beträgt je nach Programm zwischen 70 und 80 %. Hierdurch reduziert sich das Risiko der Hausbank auf 30 bzw. 20% der Kreditsumme.

 

Übergangsregelung bis zur Auszahlung

Da rein technisch eine Auszahlung erst nach dem 14.04.2020 erfolgen kann, gibt es eine prozessuale Übergangsregelung, die mit der Hausbank abzustimmen ist..

 

Erforderliche Unterlagen für die Hausbank

Notwendig sind Liquiditätsplanung bis mindestens zum 31.12.2020, eine Rentabilitätsplanung sowie der letzte Jahresabschluss und eine aktuelle BWA. Der Vollständigkeit halber ein aktueller Handelsregisterauszug sowie eine Unternehmensbeschreibung.

 

Sonderprogramm

Zudem ist ein erweitertes Sonderprogramm angekündigt worden. Sobald wir hier Konkretes wissen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.

 

Weiteres in Nordrhein-Westfalen

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung. Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Die NRW.BANK bietet im Rahmen des Universalkredits ebenfalls eine optionale Haftungsfreistellung von 80 %. Die Haftungsfreistellung ist nur möglich, wenn das Unternehmen aufgrund der Corona-Krise unter Liquiditätsproblemen leidet. Zur schnelleren Bearbeitung akzeptiert die NRW.BANK für Haftungsfreistellungen bis zu 250 TEUR die bei den Hausbanken vorliegenden Unterlagen für die Risikoeinschätzung. Plan-, Liquiditätsrechnungen sowie eine Bilanzauswertung für 2019 sind in diesem Rahmen nicht erforderlich.

Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden von der NRW.BANK folgende Laufzeitvarianten eingeführt: endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit sowie Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

(Stand 19.03.2020)

Ansprechpartner zu den Voraussetzungen und weiteren Details

Dipl.-Ökonom Michael Toberg, Geschäftsführer
HLB Schumacher GmbH Unternehmensberatung
Telefon: 0251 / 2808-191
Email

 

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